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Empfehlungen des Tierschutzbeauftragten des DSSV |
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4. Durchsetzung |
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Wir wollen nicht |
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vorschreiben |
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Für die Beseitigung von Mißständen sind die Amtsveterinäre und Ordnungsbehörden zuständig. Aber ein Tropfen Öl vergiftet eine Miliion Liter Grundwasser - und wir wollen einen sauberen Sport. Wenn der Amtsveterinär tätig wird, hat der Musher die Pflicht, so schnell wie möglich, den Verein hinzuzuziehen. Der Musher ist als Hundeführer verantwortlich für artgerechte Lösungen. Er muß sich und seine Ziele den Hunden und der Natur anpassen und jeden Hund nach seine Fähigkeit halten, bewegen und führen. Der Verein ist seinen Mushern am nächsten und daher auch verantwortlich für seine Mitglieder, insbesondere die Musherpaß-Inhaber. Zu den Aufgaben des Vereins gehört |
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Neueinsteiger zu besuchen und zu beraten gegenwärtige Mitglieder zu beraten Informationen weiterzuleiten und Erfahrungen auszutauschen Verbesserungen anzuregen, Mißstände aufzuzeigen und in Extremfällen deren Beseitigung anzuordnen |
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Der DSSV steht dem Verein mit kompetentem Rat und als Vermittler in Streitfragen zur Verfügung. |
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Der DSSV-Tierschutzbeauftragte (Thomas Hartmann) muß in schwerwiegenden Fällen, die dem Ansehen des Sportes schaden könnten, hinzugezogen werden. Ob und welche Maßnahmen im Einzelfall zu treffen sind, entscheidet der DSSV-TSB nach Rücksprache mit dem Präsidium. |
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