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Tierschutz
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Empfehlungen des Tierschutzbeauftragten des DSSV
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2. Auf dem Rennen
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Hier steht der Musher im Mittelpunkt und jeder Handgriff wird von Zuschauern, Fotografen, Journalisten und Sponsoren genau beobachtet und beurteilt. Denkt immer daran, unser Sport steht und fällt mit dem Ansehen bei den Tierliebhabern auf dem Rennen und vor den Fernsehgeräten.
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2.1. Unterbringung der Hunde
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a) Größe der Transportbox:
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Der Hund muß stehen, ausgestreckt liegen und sich drehen können. (siehe Anforderungen nach Mush with P.R.I.D.E.)
Die Boxen müssen so konstruiert sei, daß sie von vier Seiten umschlossen sind, die Hunde sich frei bewegen und ohne Schwierigkeiten herausgenommen werden können.
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b) Material:
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Außen: wasserdicht (z.B. Siebdruckplatten, Aluminium, Kunststoff)
Innen: feuchtigkeitsregulierend, gegen Kondenzwasserbildung (z.B. rohes Sperrholz, Echtholz können Feuchtigkeit aufnehmen und abgeben)
Unterlage:
Doppelter Boden mit Sperrholz: federt, isoliert, griffig, Nässe läuft ab (darunter Zeitungspapier o.ä.), geringe Ammoniakbelastung.
trockenes Stroh
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c) Konstruktion:
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auch innen Trennwände als Sichtschutz, nicht nur Gitter (Rückzugsmöglichkeit verhindert Streß, besseres Ausruhen möglich)
Priorität haben Wetter- und Sichtschutz, nicht Wärmedämmung! Dem Husky ist es schneller zu warm als zu kalt, also öfter mal Temperaturkontrolle mit Thermometer in der Boxdurchführen.
Verletzungen durch Hängenbleiben in Ösen, Schlitzen, an herausstehenden Teilen o.ä. ausschließen.
Schutz vor Abgasen, Straßensalz, Regen und Schnee schaffen.
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d) Belüftung:
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Eine ausreichende Luftzufuhr muß am stehenden und fahrenden Fahrzeug (auch bei geschlossenen Klappen) gewährleistet sein
Für die Luftzirkulation sind Öffnungen von 100 qcm Zuluft und 100 qcm für Abluft erforderlich. Belüftungslöcher müssen ausreichend groß sein, damit sie nicht zueisen.
Zuluft: oberhalb des liegenden Hundes, damit er nicht im Zug liegt.
Abluft: unter der Decke, damit verbrauchte Luft gut abzieht.
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e) Belegung der Boxen:
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Vorzuziehen ist eine Einzelbelegung.
Bei Doppelbelegung müssen die "Mush with P.R.I.D.E."-Anforderungen (stehen, liegen, sich drehen können) erfüllt sein, ohne, daß sich die Hunde gegenseitig behindern.
die Belegung einer Transportbox mit drei oder mehr ausgewachsenen Hunden ist unzulässig.
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2.2. Stake-Out und Rennausrüstung
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a) Anhängehaltung:
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die Anhängehaltung muß dem Hund problemlos Stehen und Auf-der-Seite-liegen ermöglichen
Verletzungsmöglichkeiten vermeiden durch: Hervorstehende Teile am Auto, keine oder defekte Plastikummantelung und herausstehende Fasern von Stahlseilen, Verwicklung zweier Nachbarhunde.
der Platz ist regelmäßig vom Kot der Hunde zu säubern.
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b) Leinen und Geschirre:
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Unnötiges Unfallrisiko auf dem Trail durch brüchiges, verschlissenes Material?
Geschirrgröße dem Hund angepaßt?
ausreichender Bewegungsspielraum für den Hund zwischen Neck- und Tugline?
Sollbruchstelle an jeder Neckline, v.a. bei Stahlleinen? (kleiner Karabiner oder S-Haken)
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c) Ausrüstung und Schlittensack:
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Hier gelten die DSSV-Rennregeln, Abschnitt A, Kapitel 4: "Ausrüstung", bzw. die ESDRA-Rennregeln.
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d) Hunde:
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nur geimpfte Hunde ohne ansteckende Krankheiten dürfen auf den Platz (DSSV-Rennregeln A 1.14 - 1.16), ordentlich ausgefüllte Impfpässe zum Nachweis sind mitzubringen.
Welpen dürfen nur nach vollständiger Grundimmunisierung (nicht zum Verkauf) mitgebracht werden.
Das Mindestalter zur Teilnahme am Rennen beträgt 12 Monate (siehe A 1.13)
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2.3. Verhalten gegenüber den Hunden
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Geduld und Verständnis gegenüber den Hunden sind Kennzeichen eines guten Mushers. Grobe Behandlung und laute Worte oder gar Herumzerren von Hunden sind Ausdruck von Hilflosigkeit und werden nicht toleriert.
Der Hund darf nicht herumgezerrt und -geschleppt werden, sondern muß ordentlich geführt oder getragen werden. Er soll mit der nötigen Sorgfalt aus der Box geholt werden.
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2.4. Durchsetzung
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Jedes einzelne Mitglied des DSSV ist über §4 der DSSV-Satzung neben anderen Dingen auch verpflichtet zur Beachtung des Tierschutzes.
Außer der DSSV-Satzung sollten dem Mitglied auch die SDSSV-Rennregeln und die Broschüre "Mush with P.R.I.D.E." ausgehängigt werden und auch geläufig sein.
Bei Einfahrt in den Stake-out erhält jeder Musher ein Papier mit seiner Startnummer für die Windschutzscheibe. Dadurch wird ein Sortieren der Fahrzeuge nach Rennklassen möglich und Veterinäre und Tierschutzbeauftragte haben so die Chance einen Musher, wenn nötig, zu finden.
Die Tierschutzbeauftragten (TSB) achten auf einer Rennveranstaltung unter anderem auf die Unterbringung der Hunde und gehen auch Hinweisen von Mushern, freiwilligen Helfern oder Zuschauern nach.
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Die Maßnahmen zur Durchsetzung des Tierschutzes auf den Rennen richten sich nach dem Schweregrad der aufgezeigten Mängel.
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Geringfügige Mängel:
Beratung des Mushers; im Vordergrund steht immer das Wohl der Hunde.
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Mittelgradige Mängel:
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mangelhafte Belüftung der Boxen
unzureichende Boxengrößen /-konstruktionen
Doppelbelegung ohne Einhaltung der "Mush with P.R.I.D.E."-Anforderungen
mangelhafter Zustand der Ausrüstung / der Anhängung
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Mündlicher Verweis durch den TSB (DSSV-Rennregel E 4.3)
Auflage zur befristeten Beseitigung des Mangels und evtl.
hinzuziehen des Rennleiters /DSSV-Rennregel D4.1ff)
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Die Frist wird entsprechen der Situation bis zum nächsten Rennen oder zur nächsten Saison gesetzt. Bei Unstimmigkeiten kann die Rennjury zusammengerufen werden, die den Rennleiter berät.
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Schwerwiegende Mängel:
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ungenügende Belüftung
inakzeptable Boxengrößen
mehr als zwei ausgewachsene Hunde in einer Box,
vernachlässigte, nasse Boxen
ungenügender Zustand der Ausrüstung / der Anhängung
zu kurze Anhängung am Stake-Out oder im Gespann
sichtbares Verletzungrisiko
Nichteinhaltung einer Frist bei Mängeln
nicht tolerierbare Behandlung eines Hundes
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Mündlicher Verweis durch den TSB (DSSV-Rennregel E4.3)
Auflage der sofortigen Beseitigung des Mangels und evtl.
schriftliche Verwarnung durch den Rennleiter (DSSV-Rennregel D4.1)
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Bei Nichtbeachtung wird die Rennjury einberufen, es drohen Platzverweis und Disqualifikation.
(DSSV-Rennregeln C1.2 und 1.8, D4.1ff, E5.3)
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